Verantwortlich:
Scheler Sanitär
Stefan Scheler
Grundstr. 26
75217 Birkenfeld
Kontakt
Telefon: 07082 792892
E-Mail: info@scheler-sanitär.de
Umsatzsteuer-ID
DE306283369
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Scheler Sanitär Inhaber Stefan Scheler
1. Vertragsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen
und Leistungen gegenüber unserem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht
ausdrücklich erwähnt sein sollten. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine
Vertragsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht; das trifft auch dann
zu, wenn wir unter Bezugnahme auf Allgemeine Einkaufs-/Vertragsbedingungen zur
Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Auch derartige Angebote werden wir nur
unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeben.
2. Vertragsabschluss
Grundsätzlich gilt die Bestellung des Kunden als Vertragsangebot. Dies gilt auch dann,
wenn wir zuvor dem Kunden Kostenvoranschläge, Preislisten oder auch ein als „Angebot“
bezeichnete Schriftstücke haben zukommen lassen. Auch solche „Angebote“ werden unter
Hinweis auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben. Der Vertragsabschluss
kommt durch unsere Auftragsbestätigung zustande, die den Vertragsinhalt vollständig
beschreibt; ersatzweise durch unsere Ausführung der Kundenbestellung.
Mündliche und telefonische Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
oder unserer Werkausführung wirksam.
3. Mitwirkungspflichten, Entwurfsunterlagen
Behördliche und sonstige Genehmigungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, vom Kunden zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Durchführung der
weiteren Planung und Arbeitsvorbereitung zur Verfügung zu stellen.
Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge
und/oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch
dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages
unverzüglich an uns zurückzugeben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Wir sind jedoch berechtigt, bei
Verträgen mit Verbrauchern, wenn unsere Selbstkosten sich erhöhen (z.B. Material- und
Lohnerhöhungen), diese anteilig weiter zu berechnen, wenn zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses
und dem Ausführungstermin, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre,
mehr als 4 Monate liegen und die Preiserhöhungen in diesen Zeitraum fallen. Im Geschäftsverkehr
mit Unternehmern entfällt diese zeitliche Begrenzung; sie gilt ebenfalls
nicht, wenn mit dem Kunden ein Dauerschuldverhältnis besteht.
Für vom Kunden angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit
unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der am Tag der Ausführung gültigen Umsatzsteuer.
Fälligkeit unserer Forderungen tritt ein, ungeachtet dessen, ob im Einzelfall Skonto gewährt
wurde, mit Abnahme/Teilabnahme unserer ausgeführten bzw. in sich abgeschlossenen
Teil-Leistung. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen und vom Kunden ohne
jeden Abzug, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart ist, zu leisten.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden
Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet sind
wir aber auch berechtigt, vor Ablauf der 30-Tages-Frist des § 286 Abs. 3 BGB zu mahnen.
Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe des von uns gezahlten Kontokorrentzinses
berechnet, mind. jedoch in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das 2. und jede weitere
Mahnschreiben schuldet der Kunde eine Kostenpauschale von 4,00 €, max. 20,00 €. Dem
Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand
zu führen.
Falls der Kunde mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät,
sind wir berechtigt, alle anderweitigen etwa offenen Rechnungen, sofern hierzu Stundung
vereinbart worden ist, sofort fällig zu stellen. Die Gewährung von Skonti, Boni und/oder
sonstiger Nachlässe ist in diesem Fall hinfällig. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, noch
nicht vollständig ausgeführte Arbeiten einzustellen und die weitere Bearbeitung und
Auslieferung von Vorauszahlung des ausstehenden, vereinbarten Werklohne oder Sicherheitsleistung
in dieser Höhe, einschließlich vollständiger Zahlung der sonstigen offenen
Rechnungen, abhängig zu machen. Das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen bleibt unberührt.
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht uns gegenüber nicht zu, es sei denn, es wird
aus Rechten aus dem selben Vertragsverhältnis abgeleitet. Ebenso ausgeschlossen ist das
Recht zur Aufrechnung, sofern nicht der vom Kunden geltend gemachte Anspruch durch
uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Abschlagszahlungen auf von uns gestellte Rechnungen werden gem. § 367 Abs. 1 BGB
verrechnet. Abweichende Leistungsbestimmungen des Kunden sind uns gegenüber nicht
verbindlich.
Wir sind berechtigt Teilzahlungen für in sich abgeschlossene Teilleistungen zu verlangen.
Dies gilt auch für die von uns angelieferten Bauteile/Geräte.
5. Lieferzeit und Montage
Vereinbarte Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Dem Kunden steht jederzeit das Recht zu nachzuweisen, dass von uns zu veranlassende
Bestellungen verspätet erfolgt sind. Ansonsten gelten die vereinbarten Ausführungstermine,
sofern der Kunde die erforderlichen Unterlagen, gem. vorstehender Ziff. 3,
beigebracht hat und damit ein ungehinderter Montagebeginn gewährleistet ist sowie die
sonstigen vertraglich vereinbarten Voraussetzungen geschaffen sind (evtl. vereinbarte
Sicherheit, Anzahlung und dgl. mehr).
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum
Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Das gilt insbesondere für Gegenstände,
wie z.B. Sanitäreinrichtungen, Armaturen, Brenner, Öfen, Solar-Photovoltaikpaneele usw.,
die bis zur vollständigen Zahlung nur vorübergehend im Grundstück des Kunden eingebaut
werden und ihm hierzu leihweise überlassen sind.
Im Falle nicht rechtzeitiger und/oder unvollständiger Zahlung sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen und die Herausgabe der von uns
angelieferten Gegenstände zu fordern. Soweit die Liefergegenstände bereits eingebaut
worden sind, verpflichtet sich der Kunde die Demontage der Gegenstände zu dulden, die
ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können. Die
Demontage und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Ist unser Kunde Unternehmer i.S. des § 14 BGB gilt: Wir behalten uns an allen von uns im
Rahmen unserer Werkleistung beigestellten und eingebauten Gegenstände das Eigentum
bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenüber dem Kunden entstehenden Forderungen
vor. Der Kunde tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen schon jetzt alle -
auch die künftig entstehenden - Forderungen, die ihm gegenüber seinem Kunden/dem
Nacherwerber entstanden sind und/oder entstehen werden, mit allen Nebenrechten in
Höhe des Wertes unserer Leistung, mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen, ab.
Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf unser Verlangen hat der Kunde diese Forderungen
einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu
geben, mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche nur noch an uns zu zahlen.
Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen
und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von dieser Befugnis
keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat uns bei jeder
Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von Pfändungen, unverzüglich zu benachrichtigen.
Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu geben und die
uns zur Last fallenden Interventionskosten zu erstatten. Auf Verlangen des Kunden werden
wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderung
um mehr als 20 % übersteigen. Der Kunde versichert hiermit ausdrücklich, keinem Abtretungsverbot
zu unterliegen, dass keine vorrangigen Abtretungen vereinbart sind, ausgenommen
im geschäftsüblichen Rahmen gegenüber seiner Hausbank. Er versichert ebenso,
dass vorrangige Pfändungen der hier vereinbarten Forderungsabtretung nicht entgegenstehen.
7. Abnahme und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über.
Mit störungsfreiem Probelauf ist die Abnahme vollzogen. Die Abnahmewirkung tritt auch
ein, wenn der Kunde unberechtigt die Teilnahme am Probelauf verweigert oder in
anderer Weise verhindert. Das Ausstehen der endgültigen Einregulierung hindert den
Eintritt der Abnahmewirkung nicht.
8. Gewährleistung
Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistung für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist
und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der
Kunde nach der Art des Werks erwarten kann.
Im Falle begründeter Mängelrüge ist uns angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Ersatzvornahmehandlungen des Kunden sind erst zulässig, wenn uns trotz dreimaligem
Versuch eine Mangelbeseitigung nicht gelungen ist. Bei der Bemessung der Nacherfüllungszeit
ist zu berücksichtigen, dass ggf. fachkundiges Personal der Gerätehersteller hinzugezogen
werden muss, hinsichtlich deren terminlichen Disposition wir keinen unmittelbaren
Einfluss haben.
Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Farbunterschiede,
die auf die Verwendung oder Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen
sind, begründen keine Mängelrüge.
Die Gewährleistungsfrist wird mit dem Vollzug der Abnahme in Lauf gesetzt. Sie beträgt
abweichend von § 634 a BGB ein Jahr. Soweit Herstellergarantien zugunsten des Kunden
bestehen, werden wir den Kunden bei der Durchsetzung seiner Garantieansprüche nach
Maßgabe der Garantiebedingungen unterstützen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen,
so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt,
was die Vertragspartner gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Ettlingen.
Ist der Kunde Unternehmer i.S. des § 14 BGB so gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die Regelungen der VOB/B, die dem Unternehmer auf Anforderung
von uns in vollständiger Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Stand: Dezember 2017
Scheler Sanitär
Inhaber Stefan Scheler
Grundstraße 26
75217 Birkenfeld
Scheler Sanitär
Stefan Scheler
Grundstr. 26
75217 Birkenfeld
+49 7082 792892+49 7082 792892
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen.
Wir melden uns dann so schnell wie möglich.