Impressum

Verantwortlich:

Scheler Sanitär

Stefan Scheler

Grundstr. 26

75217 Birkenfeld

 

Kontakt

Telefon:  07082 792892

 

E-Mail: info@scheler-sanitär.de

 

 

 

Umsatzsteuer-ID

DE306283369

 

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Scheler Sanitär Inhaber Stefan Scheler

 

 

1. Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen

und Leistungen gegenüber unserem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht

ausdrücklich erwähnt sein sollten. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine

Vertragsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht; das trifft auch dann

zu, wenn wir unter Bezugnahme auf Allgemeine Einkaufs-/Vertragsbedingungen zur

Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Auch derartige Angebote werden wir nur

unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeben.

2. Vertragsabschluss

Grundsätzlich gilt die Bestellung des Kunden als Vertragsangebot. Dies gilt auch dann,

wenn wir zuvor dem Kunden Kostenvoranschläge, Preislisten oder auch ein als „Angebot“

bezeichnete Schriftstücke haben zukommen lassen. Auch solche „Angebote“ werden unter

Hinweis auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben. Der Vertragsabschluss

kommt durch unsere Auftragsbestätigung zustande, die den Vertragsinhalt vollständig

beschreibt; ersatzweise durch unsere Ausführung der Kundenbestellung.

Mündliche und telefonische Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung

oder unserer Werkausführung wirksam.

3. Mitwirkungspflichten, Entwurfsunterlagen

Behördliche und sonstige Genehmigungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart ist, vom Kunden zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Durchführung der

weiteren Planung und Arbeitsvorbereitung zur Verfügung zu stellen.

Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge

und/oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch

dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages

unverzüglich an uns zurückzugeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Wir sind jedoch berechtigt, bei

Verträgen mit Verbrauchern, wenn unsere Selbstkosten sich erhöhen (z.B. Material- und

Lohnerhöhungen), diese anteilig weiter zu berechnen, wenn zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses

und dem Ausführungstermin, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre,

mehr als 4 Monate liegen und die Preiserhöhungen in diesen Zeitraum fallen. Im Geschäftsverkehr

mit Unternehmern entfällt diese zeitliche Begrenzung; sie gilt ebenfalls

nicht, wenn mit dem Kunden ein Dauerschuldverhältnis besteht.

Für vom Kunden angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit

unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der am Tag der Ausführung gültigen Umsatzsteuer.

Fälligkeit unserer Forderungen tritt ein, ungeachtet dessen, ob im Einzelfall Skonto gewährt

wurde, mit Abnahme/Teilabnahme unserer ausgeführten bzw. in sich abgeschlossenen

Teil-Leistung. Alle Zahlungen sind aufs Äußerste zu beschleunigen und vom Kunden ohne

jeden Abzug, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart ist, zu leisten.

Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden

Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet sind

wir aber auch berechtigt, vor Ablauf der 30-Tages-Frist des § 286 Abs. 3 BGB zu mahnen.

Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe des von uns gezahlten Kontokorrentzinses

berechnet, mind. jedoch in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das 2. und jede weitere

Mahnschreiben schuldet der Kunde eine Kostenpauschale von 4,00 €, max. 20,00 €. Dem

Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis über einen geringeren Kostenaufwand

zu führen.

Falls der Kunde mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät,

sind wir berechtigt, alle anderweitigen etwa offenen Rechnungen, sofern hierzu Stundung

vereinbart worden ist, sofort fällig zu stellen. Die Gewährung von Skonti, Boni und/oder

sonstiger Nachlässe ist in diesem Fall hinfällig. Darüber hinaus steht uns das Recht zu, noch

nicht vollständig ausgeführte Arbeiten einzustellen und die weitere Bearbeitung und

Auslieferung von Vorauszahlung des ausstehenden, vereinbarten Werklohne oder Sicherheitsleistung

in dieser Höhe, einschließlich vollständiger Zahlung der sonstigen offenen

Rechnungen, abhängig zu machen. Das Recht vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz

zu verlangen bleibt unberührt.

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht uns gegenüber nicht zu, es sei denn, es wird

aus Rechten aus dem selben Vertragsverhältnis abgeleitet. Ebenso ausgeschlossen ist das

Recht zur Aufrechnung, sofern nicht der vom Kunden geltend gemachte Anspruch durch

uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Abschlagszahlungen auf von uns gestellte Rechnungen werden gem. § 367 Abs. 1 BGB

verrechnet. Abweichende Leistungsbestimmungen des Kunden sind uns gegenüber nicht

verbindlich.

Wir sind berechtigt Teilzahlungen für in sich abgeschlossene Teilleistungen zu verlangen.

Dies gilt auch für die von uns angelieferten Bauteile/Geräte.

5. Lieferzeit und Montage

Vereinbarte Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Dem Kunden steht jederzeit das Recht zu nachzuweisen, dass von uns zu veranlassende

Bestellungen verspätet erfolgt sind. Ansonsten gelten die vereinbarten Ausführungstermine,

sofern der Kunde die erforderlichen Unterlagen, gem. vorstehender Ziff. 3,

beigebracht hat und damit ein ungehinderter Montagebeginn gewährleistet ist sowie die

sonstigen vertraglich vereinbarten Voraussetzungen geschaffen sind (evtl. vereinbarte

Sicherheit, Anzahlung und dgl. mehr).

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentums- und Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum

Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Das gilt insbesondere für Gegenstände,

wie z.B. Sanitäreinrichtungen, Armaturen, Brenner, Öfen, Solar-Photovoltaikpaneele usw.,

die bis zur vollständigen Zahlung nur vorübergehend im Grundstück des Kunden eingebaut

werden und ihm hierzu leihweise überlassen sind.

Im Falle nicht rechtzeitiger und/oder unvollständiger Zahlung sind wir berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen und die Herausgabe der von uns

angelieferten Gegenstände zu fordern. Soweit die Liefergegenstände bereits eingebaut

worden sind, verpflichtet sich der Kunde die Demontage der Gegenstände zu dulden, die

ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können. Die

Demontage und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Ist unser Kunde Unternehmer i.S. des § 14 BGB gilt: Wir behalten uns an allen von uns im

Rahmen unserer Werkleistung beigestellten und eingebauten Gegenstände das Eigentum

bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenüber dem Kunden entstehenden Forderungen

vor. Der Kunde tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen schon jetzt alle -

auch die künftig entstehenden - Forderungen, die ihm gegenüber seinem Kunden/dem

Nacherwerber entstanden sind und/oder entstehen werden, mit allen Nebenrechten in

Höhe des Wertes unserer Leistung, mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen, ab.

Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf unser Verlangen hat der Kunde diese Forderungen

einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu

geben, mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche nur noch an uns zu zahlen.

Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen

und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von dieser Befugnis

keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen

Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde hat uns bei jeder

Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von Pfändungen, unverzüglich zu benachrichtigen.

Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu geben und die

uns zur Last fallenden Interventionskosten zu erstatten. Auf Verlangen des Kunden werden

wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere Forderung

um mehr als 20 % übersteigen. Der Kunde versichert hiermit ausdrücklich, keinem Abtretungsverbot

zu unterliegen, dass keine vorrangigen Abtretungen vereinbart sind, ausgenommen

im geschäftsüblichen Rahmen gegenüber seiner Hausbank. Er versichert ebenso,

dass vorrangige Pfändungen der hier vereinbarten Forderungsabtretung nicht entgegenstehen.

7. Abnahme und Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Kunden über.

Mit störungsfreiem Probelauf ist die Abnahme vollzogen. Die Abnahmewirkung tritt auch

ein, wenn der Kunde unberechtigt die Teilnahme am Probelauf verweigert oder in

anderer Weise verhindert. Das Ausstehen der endgültigen Einregulierung hindert den

Eintritt der Abnahmewirkung nicht.

8. Gewährleistung

Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistung für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist

und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der

Kunde nach der Art des Werks erwarten kann.

Im Falle begründeter Mängelrüge ist uns angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Ersatzvornahmehandlungen des Kunden sind erst zulässig, wenn uns trotz dreimaligem

Versuch eine Mangelbeseitigung nicht gelungen ist. Bei der Bemessung der Nacherfüllungszeit

ist zu berücksichtigen, dass ggf. fachkundiges Personal der Gerätehersteller hinzugezogen

werden muss, hinsichtlich deren terminlichen Disposition wir keinen unmittelbaren

Einfluss haben.

Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Farbunterschiede,

die auf die Verwendung oder Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen

sind, begründen keine Mängelrüge.

Die Gewährleistungsfrist wird mit dem Vollzug der Abnahme in Lauf gesetzt. Sie beträgt

abweichend von § 634 a BGB ein Jahr. Soweit Herstellergarantien zugunsten des Kunden

bestehen, werden wir den Kunden bei der Durchsetzung seiner Garantieansprüche nach

Maßgabe der Garantiebedingungen unterstützen.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre

Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen,

so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine

angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt,

was die Vertragspartner gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, Ettlingen.

Ist der Kunde Unternehmer i.S. des § 14 BGB so gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen die Regelungen der VOB/B, die dem Unternehmer auf Anforderung

von uns in vollständiger Fassung zur Verfügung gestellt werden.

 

Stand: Dezember 2017

 

Scheler Sanitär

Inhaber Stefan Scheler

Grundstraße 26

75217 Birkenfeld

 

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